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1. Vertragsgegenstand

1.1

Als Kunden für Dienstleistungen von FILMFILM gelten juristische und natürliche Personen, welche von FILMFILM im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, Dienstleistungen beziehen. Dieser Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche (auch per Email) Auftragserteilung zustande und ist verbindlich.

 

1.2

Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:

- die vorliegenden allgemeinen Bedingungen

- die aktuellen Preislisten bzw. Angebote für Dienstleistungen der FILMFILM

 

1.3

Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen von FILMFILM auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.

 

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages

2.1

Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von FILMFILM für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber TONBILDWORT ableiten.

 

2.2

Der Dienstleistungsvertrag gilt mit Abnahme der Dienstleistung durch den Kunden als abgeschlossen. Anders lautende schriftliche Vereinbarung bleibt dabei vorbehalten.

 

2.3

Der Vertrag kann nur mit gegenseitiger Zustimmung aufgelöst werden. Die Abfindung errechnet sich aus den bis dahin erbrachten Leistungen.

 

3. Pflichten FILMFILM

3.1

FILMFILM erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Mit dem Abschluss der Dienstleistung gilt die Dienstleistung als erbracht.

 

3.2

Die dem Kunden allfällig für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Hardware und Dokumentation verbleiben im Eigentum von FILMFILM und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

 

3.3

FILMFILM verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Fehlern und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage sowie die Zeit vom 24.12. bis zum 2.1.

FILMFILM wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

 

4. Pflichten des Kunden

4.1

FILMFILM behält sich vor, Aufträge aus ethischen und moralischen Gründen zurückzuweisen.

 

4.2

Der Kunde verpflichtet sich, die FILMFILM sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

 

4.3

Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die FILMFILM Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch FILMFILM notwendig wird.

 

5. Gebühren

5.1

Die Vergütung für die dem Kunden von FILMFILM zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von FILMFILM

 

5.2

Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 5.1 berechtigen nicht zu Rückforderungen auf Abrechnungen laufender Verträge.

 

5.3

Das Zahlungsziel ist 30 Tage, rein Netto. Pro Mahnung kann eine Gebühr von CHF 50.- erhoben werden.

 

5.4

Die verrechneten Leistungen von FILMFILM können auch durch Drittparteien erbrachte Leistungen enthalten. Diese werden zu den spezifisch bekannt gegebenen Preisen verrechnet.

 

6. Haftung

6.1

TONBILDWORT bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

 

6.2

TONBILDWORT schliesst jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

 

6.3

Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei FILMFILM oder Dritten durch seine Benutzung der Dienstleistungen von FILMFILM entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1

Diese allgemeinen Bedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen FILMFILM und dem Kunden.

 

7.2

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien, vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. TONBILDWORT behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Bedingungen sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen bekommen aber keine Geltung auf einen abgeschlossenen Vertrag.

 

7.3

Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.

 

7.4

Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

 

7.5

Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz. FILMFILM ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

 

Aktualisiert April 2015/FILMFILM

Allgemeine Geschäftsbedinungen

 

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